Der Fall Giovanni di Lorenzo – Wahlbetrug oder Wahlfarce?
Vor der Wahl stand dem politischen Establishment noch der Angstschweiß auf der Stirn aus Sorge, die Wähler könnten die Legitimation des Europaparlaments durch eine geringe Wahlbeteiligung unterminieren. Und dann verkündete der bekannte Journalist und Chefredakteur der ,,Zeit”, daß er gleich zweimal gewählt hat. Es konnte einem wirklich leid tun, wie der sympathische Giovanni di Lorenzo dies mit seinem unschuldigen Charme einem Millionenpublikum unterbreitete unter der Anwesenheit des Bundesfinanzministers, dem es angesichts dieses überschiessenden europäischen Engagements wiederum die Schweißperlen auf die Stirn trieb. Und dann brach es so richtig über den Journalisten herein, als er erfuhr, daß die doppelte Wahl nicht nur nicht vorgesehen ist, sondern sogar strafbar sein kann.
In der Tat kann sich nach § 107 a StGB, zwar nicht wegen Wahlbetrugs, wie in der Öffentlichkeit kolportiert wird, aber wegen Wahlfälschung strafbar machen, wer unbefugt wählt. Hat Giovanni di Lorenzo bei seiner doppelten Stimmabgabe einmal unbefugt gewählt, und konnte er das wissen?
Das Europaparlament ist kein Parlament
Offenbar stehen sich hier zwei eherne Prinzipien gegenüber, die sich aber gegenseitig ausschließen. Grundsätzlich leuchtet der Vorwurf einer Verfälschung des Wahlergebnisses bei einer doppelten Stimmabgabe sofort ein als Verstoß gegen das Prinzip des ,,one man one vote”, was heute natürlich geschlechtsneutral zu verstehen ist. Andererseits knüpft das Wahlrecht in aller Regel an die Staatsbürgerschaft an, und Giovanni die Lorenzo hat nun mal zwei Staatsbürgerschaften – den berühmten Doppelpass. Warum sollte die eine Staatsangehörigkeit weniger wert sein als die andere und geradezu zu einem Verlust des Wahlrechts führen. Manch einer vermutet hier bereits das Versagen des Prinzips der Mehrstaatigkeit, die gerade erst auf gesetzlichem Weg ausgeweitet worden ist. Grundsätzlich führt die Mehrstaatigkeit nicht zu einem Verlust des Wahlrechts in einem der Staaten, dessen Pass man besitzt. Jeder EU-Bürger mit mehreren Staatsangehörigkeiten kann selbstverständlich in allen Staaten, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, an den Wahlen zu den regulären Volksvertretungen teilnehmen. Aber die Wahlen zu einem gemeinsamen Parlament scheinen eben jenem oben genannten Prinzip zu widersprechen und der Fall mutet an, wie wenn jemand mit mehreren Wohnsitzen mehrfach an den Bundestagswahlen teilnimmt. Und doch hinkt der Vergleich. In Italien, wie in jedem einzelnen EU-Land, stehen völlig andere Parteien und Kandidaten zur Wahl. Letztlich handelt es sich also um die Wahl einer Ländervertretung in eine gemeinsame Institution, die nicht nur deswegen zu Unrecht den Namen Parlament trägt.
….. weit entfernt von dem Prinzip der freien und gleichen Wahl
In Art. 38 I des Grundgesetzes heißt es, ,,die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl” gewählt. Diese Grundsätze, die eigentlich fundamental sind für demokratische Staaten, werden bei den Wahlen zu dem Europaparlament gleich mehrfach durchbrochen. Vor allem greift nicht das Attribut ,,gleich”. In jedem teilnehmenden Land gelten die jeweils eigenen Wahlordnungen, die Wahlzeiten variieren von Land zu Land, und selbst die Wahlberechtigung ist jeweils unterschiedlich geregelt. Nach Art. 38 Grundgesetz sind die Abgeordneten zudem Vertreter des ganzen Volkes. Die Abgeordneten des Europaparlaments können schon deswegen nicht Abgeordnete eines europäischen Volkes sein, weil sie nur als Vertreter eines Landes gewählt werden und daher nur diesem Land verantwortlich sein können. Damit ähnelt die Abordnung einer Ländervertretung ins Europäische Parlament strukturell der Ländervertretung in einem anderen EU-Gremium, dem europäischen Rat (oder Ministerrat), auf dessen Zusammensetzung jemand wie Giovanni die Lorenzo mit der doppelten Wahlmöglichkeit aber Einfluß nehmen darf. Das Prinzip der Stimmengleichheit ist aber bei den ,,Parlamentswahlen”auch materiell verletzt. Wegen der Größenunterschiede der teilnehmenden Länder erhalten die Wählerstimmen der kleineren Länder eine größere Repräsentanz. Für eine demokratische Wahl eigentlich ein Unding. Würden aber die Stimmen aller EU-Bürger gleich gewichtet, würden die kleineren Ländern von den größeren erdrückt und von dieser Seite das demokratische Prinzip verletzt. Bezugsrahmen für die Wahlgleichheit ist der Nationalstaat und folgerichtig knüpft das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft an. Mit den demokratischen Grundsätzen muß man sich daher zwangsläufig verheddern, wenn man die parlamentarische Demokratie von dem Bezugsrahmen des Nationalstaats löst und auf ein so krudes Gebilde wie die EU ausweitet. Und dies nicht nur deshalb, weil jemand wie Giovanni di Lorenzo zumindest in einem Staat nicht an der Wahl einer Volksvertretung teilnehmen darf, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
und ohne die Befugnisse eines Parlaments.
Zu allem Überfluß hat die Politik die Bedeutung der Wahlen auch noch zusätzlich vernebelt, indem sie mit den sog. Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten eine Show inszeniert hat, mit der sie bestimmte Befugnisse des Parlaments – und damit auch der Wahlmöglichkeiten der Bürger- nur vorgegaukelt hat. Dies alles offensichtlich in der pädagogischen Absicht, das unmündige Volk zur Stimmabgabe zu bewegen. Das am amerikanischen Wahlkampf um das Präsidentenamt orientierte Wahlspektakel mit dem Fernsehduell der Spitzenkandidaten ist schon für die bundesrepublikanische Verfassung unpassend. Völlig irreführend ist es bei der Wahl des Europaparlaments. Es sind nicht die Parteien, die die Kandidaten für den Kommissionspräsidenten aufstellen, und auch nicht das Parlament. Zunächst einmal müssen die Kandidaten vom Ministerrat nominiert werden, der dabei lediglich das Wahlergebnis berücksichtigt. So gesehen steht nicht einmal fest, ob die vermeintlichen Kandidaten Martin Schulz und Jean-Claude Juncker überhaupt ins Rennen geschickt werden. Hier wirkt sich wieder die Macht der Ländervertretungen aus, die Giovanni di Lorenzo gleich zweimal wählen darf.
Giovanni die Lorenzo, weiß jetzt, wie er bei den Europawahlen wählen darf und wie nicht. Wer oder was mit dem Europaparlament aber eigentlich gewählt wird, bleibt für die Mehrheit des Wahlvolks im Trüben, und die Politik tut ihr Übriges dazu. Als vereinheitlichtes Wahlziel einer großen europäischen Koalition steht dabei die Überwindung des Nationalstaats und der nationalen Orientierung des Wahlvolks (gegen die Populisten). Dabei bleibt allerdings die Demokratie auf der Strecke, und die Wahlen werden zu einer inhaltsleeren Kulthandlung, die die Politik heiligen soll, jedenfalls die der europäischen Integration. Dabei ließen sich theoretisch die Demokratiedefizite auch in der europäischen Union überwinden und aus einem Pseudoparlament eine echte Volksvertretung machen, die aus freien und gleichen Wahlen hervorgeht, das europäische Wahlvolk repräsentiert und eine gewählte europäische Regierung demokratisch kontrolliert. Nur - dann wären wir wieder beim Nationalstaat, dem europäischen halt, größer, mächtiger und einflußreicher auf der Welt als alle Nationen, die es derzeit auf dem Kontinent gibt. Aber auch besser?