Problematisches Streikrecht Teil 2 – Kita-Streiks
Der unbefristete Kita-Streik weist eine für die gegenwärtigen Streikbewegungen typische Konstellation aus. Wie auch immer der Tarifvertrag aussehen wird, es ist ein Vertrag zu Lasten Dritter. Tarifvertragspartner sind in diesem Fall die Kommunen, die rund ein Drittel der Kinderbetreuung in Kindergärten und Krippen betreiben. Diese Haftung der öffentlichen Kassen ermutigt Verdi zu Gehaltsforderungen in Höhe von durchschnittlich 10% , die anderswo Schwindel erregen würden. Flankiert wird der Streik von einer feministischen Politik, allen voran aus dem Hause Schwesig, die auf eine finanzielle Aufwertung typischer Frauenberufen abzielt. Das Endgehalt einer ausgebildeten Erzieherin in der Gehaltsstufe S 6 beispielsweise (betrifft 40% der Erzieherinnen) beträgt heute 3.289 Euro. Im Vergleich dazu der Feuerwehrmann: 2. 851 Euro Endgehalt. Gefordert wird von Verdi eine Hochstufung auf die Gehaltsstufe S 8 mit einem Monatsgehalt von 3.974 Euro. Das entspricht einer Anhebung von 21%! (1) Begünstigt werden die Erzieherinnen von dem staatlich verbürgten Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, der ihre Monopolstellung verstärkt. Dafür fordern die Erzieherinnen auch noch die Solidarität der Eltern ein, die als Nutznießer und Kunden in Wahrheit die eigentlichen Arbeitgeber sind. Würden aber sie zur Kasse gebeten, liefe der Streik ins Leere, da die Kosten für die Kinderbetreuung schnell eine kritische Grenze erreichen würden, ab der die eigene, durch Fremdbetreuung freigesetzte Erwerbsarbeit kaum mehr einen Überschuss über diese Kosten erbringen würde, zumal Mütter überwiegend nur in Teilzeit arbeiten. Der unmittelbare finanzielle Nutzen dieser Form der Arbeitsteilung reduziert sich bilanztechnisch auf die effizienter rationalisierte professionelle Kinderbetreuung. Daneben soll die staatliche Kinderbetreuung jedoch einen gesellschaftlichen Nutzen haben, für die der Staat als Wahrer öffentlicher Aufgaben aufzukommen hat. Der wesentliche Effekt dieser Vergesellschaftung der Kinderbetreuung und –aufzucht besteht aber zunächst vor allem in der Verlagerung der finanziellen Beistandspflichten aus der Familie auf unbeteiligten Dritte, die so zum eigentlichen Unterhaltsschuldner werden. Das schafft für die Erzieherinnen und Mütter eine typische Win-win-Situation, die die Basis für die Solidarität der Eltern mit dem Streik sein kann. Den Erzieherinnen verschafft es den quasi unbeschränkten Zugriff auf die öffentlichen Kassen, den sich Verdi auch nicht mit dem Argument der Schuldenbremse für die Kommunen weg reden lässt. Diesem begegnet sie mit Vorschlägen für neue Steuererhöhungen. Der frühkindliche Bildungsauftrag (ab dem 1. Lebensjahr!) könnte zwar als ein gesamtgesellschaftliches Anliegen gelten und damit als ein staatlicher Auftrag, der die Erziehrinnen in die Nähe von Lehrerinnen rückt. Das staatliche Schulwesen indes war traditionell von einem Berufsbeamtentum geprägt, das gerade wegen des staatlichen Auftrags und der Ausrichtung auf das Gemeinwohlinteresse kein Streikrecht hatte. Der gesellschaftliche Nutzen verengt sich doch eher auf die Ökonomisierung der Kinderbetreuung im Sinne ökonomischer Verwertungsprozesse (,,frühkindliche Bildung von grundlegender Bedeutung für das spätere Erwerbsleben”, Frankfurter Rundschau) Zumal auch dieser ,,staatliche Bíldungsauftrag” gerade einmal noch zu rund einem Drittel durch staatliche bzw. kommunale Einrichtungen ausgeführt, während sich die Entwicklung in der Branche zu einem privatwirtschaftlichen Gewerbe immer deutlicher abzeichnet. Die Ökonomisierung aller Lebensbereiche drückt sich hier darin aus, dass die eigentlich zur Kinderbetreuung berufene Mutter davon zugunsten der Lohnarbeit freigesetzt wird, dafür die Erzieherinnen dann aber die Kinderbetreuung in der Form der Lohnarbeit verrichten. ,,Alle Räder stehen still….” Diese frühe gewerkschaftliche Kampfparole des Proletariats erinnerte den Bourgeois auch daran, dass ihm alle Werte, die ihm aus der Produktion in der Form kapitalistischen Eigentums zuflossen, durch den Schweiß und die Muskelkraft des Arbeiters geschaffen wurden. Das berührt den Kern der kapitalistischen Lohnarbeit, die Entfremdung des Arbeiters von seinem Arbeitsprodukt . Der Streik der Erzieherinnen räumt endgültig mit den akademischen Theorien von dem pädagogischen Nutzen der vergesellschaften Kinderaufzucht auf und enthüllt ihr Wesen als entfremdete Arbeit. (Kleinstkinder als Humankapital) Kein guter Zustand für diese sensible Entwicklungsphase, in der sich vor allem durch die verlässliche Bindung an feste Bezugspersonen um ihrer selbst Willen die Grundlagen für die Bindungsfähigkeit und Empathie im späteren Leben herausbilden.
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(1) FAZ 7.5.2015)
siehe auch http://peterkoch.twoday.net/stories/problematisches-streikrecht-gdl-streik/