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Strafkrieg gegen Syrien

Die seit Jahren drohende Militärintervention des Westens in Syrien erzeugt eine zunehmende Frustration. Weit und breit existiert keine Friedensbewegung, die sich den Kriegsdrohungen gegen Syrien entgegenstellt oder gar ernsthaft n dieser Hinsicht etwas ausrichten könnte. Gleiches gilt für die Kriegsdrohungen gegen Iran und all die Kriege, die der Westen inzwischen schon weltweit führt, einschließlich Obamas permanentem Drohnenkrieg gegen Aufstände überall in der Welt, wo er auf eine antiwestliche Opposition stößt. Jedem Beobachter des syrischen Bürgerkriegs ist klar, daß dieser von Anfang internationalisiert war und weitgehend von militärischer, wirtschaftlicher und logistischer Unterstützung ausländischer Kräfte genährt und am Leben erhalten wird.  Die notorische Einmischung des Westens in den Verlauf der Unruhen, die die arabische Welt erschüttern, findet seine Widerspiegelung in dem, was hierzulande über die Medien als öffentlicher Diskurs über den arabischen Frühling inszeniert wird. Wie selbstverständlich werden die politischen Umbrüche, Wahlergebnisse, Militärputsche und andere Ereignisse im Spiegel der jeweils eigenen Interessen diskutiert und daran die Intensität der notwendigen politischen und militärischen Einmischung gemessen, mit der die arabischen Völker ihrer Souveränität über ihre eigene Geschicke beraubt werden - und sei es wegen der fehlenden Kompatibilität von Parteiprogrammen mit den Vorstellungen eines westlichen Lebensstils. Dies lenkt den Blick weg von den Schauplätzen der Unruhen in Arabien auf die Kritik an den politischen Veränderungen in den westlichen Ländern selbst.  Zwischen beiden Polen besteht eine Wechselbeziehung. Die Einmischung in die Umbrüche der arabischen Welt hat einen zunehmenden Verfall des Rechtsbewußtseins zur Folge und signalisiert in bedrohlicher Weise die Aufgabe des herkömmlichen Demokratieverständnisses .

Rückfall in das ausgehende Mittelalter

Der Westfälische Frieden 1648 brachte mit dem Ende des dreißigjährigen Krieges vor allem die Selbstständigkeit der Fürstentümer gegenüber einer als universal verstandenen Herrschaft des Heiligen Römischen Reiches hervor und begründete damit erstmals in der Geschichte das Prinzip staatlicher Souveränität. Ausdruck der staatlichen Souveränität war nach damaligen Verständnis aber auch und vor allem das souveräne Recht jeden Fürstentums, selbständig Kriege zu führen. Das Prinzip der Souveränität machte in der weiteren Geschichte dann  mehrere Wandlungen durch. Vor allem mit der Aufklärung und durch die französische Revolution wurde die staatliche Souveränität als Volkssouveränität verstanden, woraus sich langfristig auch das Prinzip der Nichteinmischung durch ausländische Mächte entwickelte.  Volkssouveränität verschmolz so mit der staatlichen und nationalen  Souveränität. Diese Entwicklung setzte sich fort in der Ausformung des modernen Völkerrechts mit der Gründung der UNO als einer Weltgemeinschaft souveräner Staaten auf der Basis der UN-Charta. Zur Wahrung der staatlichen und nationalen  Souveränität begründet die UN-Charta vor allem das Recht jeden Staates auf territoriale Integrität und das zwingende Verbot der zwischenstaatlichen Gewaltanwendung mit Ausnahme des Rechts auf Selbstverteidigung.

Die unerwartete Wendung der britischen und US-amerikanischen Regierungen, die Entscheidung über Angriffspläne gegen Syrien in die Hände des Parlamentes zu legen, erntete in den westlichen Staaten Zustimmung und Lob. Bundestagspräsident Lammert sprach von einer historischen Korrektur  in der Zuständigkeitsverteilung der Frage über Krieg und Frieden, und begrüßte, daß diese nun ,,in die Hände des Souveräns, also der Parlamente” gelegt wurden. (1) Mit dieser Haltung befinden sich die westlichen Demokratien hinsichtlich des Begriffs staatlicher Souveränität wieder auf dem Niveau des Westfälischen Friedens.

Modifizierung durch den Strafkrieg zum Universalitätsprinzip des Kaiserreichs

Wie der Anspruch der  von den  Päpsten gesalbten Kaiser des Mittelalters, die universellen Werte des Christentums zu vertreten, beansprucht die westliche Staatengemeinschaft,  die vermeintlich uneigennützige Verteidigung universeller Werte jenseits nationaler Interessen und fällt damit völkerrechtlich noch hinter den Westfälischen Frieden zurück. Keine Macht der Welt hat vom Ausgang des 2. Weltkriegs bis heute jedoch in derart großem Umfang Massenvernichtungswaffen eingesetzt wie die USA. Das gehört keineswegs nur der ferneren Vergangenheit an, wie die Atombombenabwürfe in Japan oder der flächendeckende Einsatz von Napalm in Vietnam. Sowohl bei der ,,humanitären Intervention” in Jugoslawien als auch  während des Irakkrieges haben die USA in großem Stil Waffen mit abgereichertem Uran eingesetzt und weitgehend verseuchte Gebiete hinterlassen. Beim Einmarsch in Afghanistan haben die USA sogenannte Sauerstoffbomben als Offensivwaffen eingesetzt, die der Luft den Sauerstoff entzieht und kilometerweit jedem Lebewesen bei lebendigen Leib die Lungen zerreißt.

Selbst wenn man von dieser offensichtlich mangelnden Legitimität absieht, kann die moralisch verbrämte Charakterisierung als Strafkrieg nicht über die machtpolitischen Interessen hinwegtäuschen. Die vermeintliche Uneigennützigkeit kommt überhaupt erst ins Spiel, nachdem jeder mögliche Militäreinsatz gründlich auf die machtpolitischen Interessen des Westens abgeklopft wird. Die Zögerlichkeiten in dem gegenwärtigen Stand der Kriegsvorbereitungen haben daher auch nichts mit Legitimationsproblemen zu tun, sondern ausschließlich mit machtpolitischen Fragen wie dieser, ob es z.B. so klug ist, gegenwärtig in Syrien möglicherweise einer islamistischen Opposition zur Macht zu verhelfen.  Diese Fragen, und nur diese bestimmen die Taktik und Strategie und nicht die ohnehin nicht aufzuklärende Schuldfrage.

Mehrere Szenarien sind möglich

Über die Aufklärung mutmaßlicher Terroranschlägen von Al Qaida hat mal jemand ein Motto formuliert, das sinngemäß auch für die Aufklärung der Schuld an dem Giftgaseinsatz gelten könnte. Danach ist natürlich das  ,,Assad-Regime”schuld, denn alles andere wäre ja reine Spekulation. Der zielgerichtete strategische Einsatz von Giftgas in dem laufende Bürgerkrieg durch die Assad Regierung erscheint,  wie etwa die Russen sagen,  in der Tat jedoch wenig plausibel in einem Moment, in dem die Regierungstruppen militärisch die Oberhand gewinnen und auch noch zeitgleich mit dem Eintreffen von UN-Inspekteuren. Allerdings darf man genauswenig vorbehaltlos einer syrischen Oppositionspartei eine solche Skrupellosigkeit unterstellen, auch wenn die Oppositionskräfte durch die damit provozierte ausländische Intervention militärisch Vorteile erhielten. Denkbar ist auch das Durchknallen einzelner Kommandeure der Regierungstruppen auf einer rangniedrigeren Ebene, also ohne Billigung oder Planung durch die Zentralgewalt, einfach deshalb, weil in einem entfesselten Krieg alles möglich ist.  Zieht man aber dieses Szenario in Betracht, kommen auch andere Varianten ins Spiel . Wenn ersichtlich die direkt beteiligten syrischen Konfliktparteien nicht ohne Nachteile bzw. Verluste bei dem Einsatz davon kommen, ist auch eine Inszenierung von Geheimdiensten ausländischer Akteure  in Betracht zu ziehen. Erstaunlicherweise veröffentlichte die CIA Erkenntnisse, die die Anschuldigungen gegen Assad auf Angaben von Spionen des israelischen Geheimdienstes stützen, die  im verdeckten Einsatz in syrischen Eliteeinheiten tätig sind. (2) Wenn es dem israelischen Geheimdienst (oder anderen)  gelingt, eigene Leute dort unerkannt zu platzieren, sind diese prinzipiell auch in der Lage, als agents provokateurs zu operieren, ggf. im Zusammenwirken mit ahnungslosen Kommandeuren der Regierungstruppen auf  unterer Kommandoebene;  oder aber auch im Verbund mit terroristischen Oppositionsmilizen.  Auffällig war  jedenfalls, daß Israel praktisch ohne Zeitverzögerung über die vermeintlichen Beweise zu verfügen vorgab und am dringlichsten den  bewaffneten Einsatz des Westens forderte. In einem internationalisierten Bürgerkrieg, in dem so viele ausländische Akteure mitwirken und Interessen im Spiel sind, läßt sich die Schuldfrage nicht objektiv durch eine unabhängige Instanz aufklären. Dies gilt ganz besonders für die vermeintlichen Erkenntnisse von Geheimdiensten, aber auch für die UN-Inspektionen, die dazu weder über die Mittel noch die Verfahren verfügt. Als eine Organisation interessegeleiteter souveräner Staaten ist auch die UNO keine überstaatliche unabhängige Instanz.

Der Strafkrieg ist auch und vor allem ein Angriff auf die Fundamente unserer eigenen  Rechtsordnung.

Sämtliche Grundsätze eines modernen, in der Tradition der Aufklärung stehenden Rechtsordnung  werden schon im Ansatz beschädigt, wenn man in der Kategorie eines Strafkrieges auch nur denkt. Es handelt sich um einen fundamentalen Verstoß gegen das Verbot des Angriffskrieges, einer Grundsatznorm der völkerrechtlichen Friedensordnung, von der sich der Westen immer mehr verabschiedet. Aber auch mit unseren eigenen fundamentalsten Rechtsgrundsätzen ist dieses archaische Rechtsverständnis nicht vereinbar. Weder hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen noch gar die USA oder sonst eine Staatengemeinschaft Strafgewalt über den Rest der Welt. Schon gar nicht, wenn diese selbst auch militärisch in dem Konflikt involviert ist. In dem syrischen Bürgerkrieg werden andauernd internationale Rechtsnormen verletzt. Die Staaten in dem Zusammenschluß der ,,Freunde Syriens”” verstoßen beharrlich mit der Parteinahme für die Aufständischen dagegen. Keine der internationalen am Konflikt beteiligten Akteure kann sich zum Ankläger, Richter und Vollstrecker  in Personalunion aufzuschwingen. Was sich in den Kriegsvorbereitungen gegen Syrien sowie in den vorausgegangen Interventionen des Westens als moralisches Prinzip zu legitimieren versucht, ist nach herkömmlichen Rechtsverständnis reines Banditentum. Wenn Putin sich nicht zum Komplizen dieser internationalen Mafia macht, blockiert er nicht den Sicherheitsrat, wie hierzulande unisono immer behauptet wird. Die Wahrung des internationalen Friedens ist die vornehme Aufgabe und  nach der UN-Charta der ausschließliche Zweck dieser Einrichtung. 

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(1) FAZ 2.9.13

(2) FAZ 29.8.13

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Zuletzt aktualisiert: 15. Nov, 13:58

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